Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind durch Gesetz und Satzung festgelegt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Unser Aufsichtsrat von li. nach re.:
Peter Leinsle
Bernhard Oberstaller (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Hans Hofmann (Aufsichtsratsvorsitzender)
Ludwig Kreuzer
Josef Kunder